Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Feuerwerksartikeln der Klassen I u. II. (lt. Pyrotechnikgesetz 2010)
1.Geltungsbereich
Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. Einkaufsbedingungen des Einkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen muss innerhalb 8 Tagen schriftlich erfolgen und zur Wirksamkeit von uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit (Achtung: Der Versandhandel von pyrotechnischen Artikeln ist in Österreich per Gesetz verboten!) freibleibend. Alle Aufträge bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ebenso jede Änderung des Inhaltes eines bereits bestätigten Auftrages. Falls ein bestimmter Artikel nicht greifbar oder lieferbar ist, wird dieser durch einen ähnlichen oder gleichwertigen Artikel ersetzt. Mit dem Erscheinen unserer neuen Preisliste verlieren automatisch alle herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
2. Zahlungsbedingungen
Alle ausgewiesenen Preise sind ohne Mehrwertsteuer! Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Einkäufe im Voraus zu bezahlen. Lieferungen ins Ausland werden individuell auf ihre Machbarkeit untersucht und schriftlich bestätigt. Bestellte Ware kann auch gegen Barzahlung und Terminvereinbarung bei uns abgeholt werden. Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Lieferung fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in marktüblicher Höhe zu fordern. Transport - fristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Wir prüfen vorab über den Speditionspartner die Laufzeit des Transportes und geben diese dem Kunden schriftlich bekannt. Für eine Überschreitung dieser kann gegen uns kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Die Transportfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
3. Voraussetzungen des Käufers
Alle Käufer müssen mit übermitteltem amtlich gültigem Dokument belegen, dass sie über 18 Jahre alt sind und so zum Erwerb von Feuerwerkskörpern der Klasse II berechtigt sind. Die Übermittlung kann per Mail, Fax oder Briefpost erfolgen. Bei der Übergabe der bestellten Artikel (insbesondere Feuerwerksartikel der Klasse II) ist das Originaldokument vorzuweisen! Es ist zu beachten dass in Österreich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II im Ortsgebiet grundsätzlich gesetzlich verboten ist. Der zuständige Bürgermeister kann jedoch, sofern keine unzumutbaren Lärmbelästigungen bzw. Sicherheitsgefährdungen zu besorgen sind, gewisse Ortsteile von diesem Verbot per Verordnung ausnehmen. Bitte beachten Sie dazu folgenden Auszug aus dem Pyrotechnikgesetz 1974, §4 Absatz 4:“ Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet ist verboten. Der Bürgermeister kann jedoch mit Verordnung Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind." Feuerwerk Klasse I, auch jugendfreies Feuerwerk genannt, kann das ganze Jahr gekauft und gezündet werden. Ein Mindestalter von 12 Jahren ist jedoch Voraussetzung.
4. Abschluss und Rücktritt
Der Kaufvertrag kommt mit Lieferung und/oder Annahme der bestellten Ware zustande (eine Bestellbestätigung gilt nicht als Vertragsschluss).
5. Haftung
Es liegt in der Eigenschaft der von uns vertriebenen Artikel, dass wir keinen Einfluss auf die stoffliche Qualität, die Übereinstimmung der beschriebenen mit den tatsächlichen Effekten oder sonstige Abweichungen haben. Die Ware verlässt unser Haus in einem optisch einwandfreien Zustand. Eine Haftung für Folgeschäden, die nach Erhalt der Ware durch die Lagerung oder den Gebrauch beim Empfänger oder Dritten eintreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die vorgenannten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart. Erfüllungsort 4523 Neuzeug. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das sachlich zuständige Gericht für 4523 Neuzeug, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte bzw. übergebene Ware im Eigentum der Firma Kuba-Pyrotechnik.
8. Salvatorische Klausel
Durch die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ähnlichsten kommen.
9. Datenschutz
Bei uns werden Ihre Daten generell vertraulich behandelt. Wir speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung ihrer Bestellung und eventueller Reklamationen. Ihre Emailadresse verwenden wir ausschließlich zu weiterführenden, konkreten Informationen bzgl. Ihrer Bestellung. Sie haben selbstverständlich jederzeit das Recht uns mit der Löschung oder Änderung Ihrer Daten zu beauftragen.
Weitergabe Ihrer Daten
In keinem Fall geben wir Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Emailadresse an Dritte weiter. Ausgenommen sind Dienstleistungspartner, welche zur Abwicklung ihrer Bestellung weitere Daten einfordern. Hierzu zählen Transportunternehmen. Eine Übermittlung der Daten an Dienstleistungspartner erfolgt nach den Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetztes) und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum.
Benötigte Daten
Für die Abwicklung Ihres Auftrages benötigen wir Ihre Postadresse, e-Mail - Adresse und Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
Distanzierung
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Stand: 26.01.2010
Karl Kuba Fa. Kubapyrotechnik Staatlich geprüfter Pyrotechniker Sierninghofenstr.107 4523 Neuzeug
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